Allgemeine Informationen: Was ist Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie?

Das Fachgebiet des Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen beginnt meist da, wo die Fachgebiete anderer Ärzte und Zahnärzte aufhören. Teilweise gibt es auch Überschneidungen von Fachgebieten.

Wenn zum Beispiel ein Eingriff der zahnärztlichen Chirurgie vom Hauszahnarzt als schwierig eingestuft wird oder aufgrund seiner Ausdehnung, Lokalisation oder des Gesundheitszustandes des Patienten besondere Risiken birgt, sollte der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg konsultiert werden. Aufgrund seines Doppelstudiums – Zahnmedizin und Medizin – kann er auch Patienten mit bedeutsamen Grunderkrankungen oder bestimmten Dauermedikationen (z.B. Blutverdünnern) ihrem persönlichen Risiko angepasst entsprechend behandeln.

Wenn der Hausarzt oder der Hautarzt im Bereich des Gesichts oder Halses abklärungsbedürftige Veränderungen oder Tumore diagnostizieren, wird das Herausschneiden und der anschließende plastische Verschluss gerne dem Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen überlassen, da dieser sich sehr gut mit dem Erhalt der Strukturen im Bereich von Stirn, Brauen, Auge, Nasen, Wangen, Mund, Kinn und Ohren auskennt.

Überschneidungen gibt es mit dem Bereich der Hals-, Nasen-, Ohrenärzten am äußeren Ohr, der Nase, den Speicheldrüsen, sowie dem Mund- und Rachenraum.

Den Bereich der Knochenbrüche im Bereich der Gesichtsknochen geben die Unfallchirurgen ebenfalls gerne an den Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgen ab.

 

Im Bereich der Ästhetik ist der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurg durch seine Facharztausbildung der Spezialist in diesem Bereich. Unabhängig davon, ob es sich dabei um plastische Wiederherstellungschirurgie nach Unfällen, Operationen oder Narbenbildung handelt oder um den Erhalt der Schönheit mittels ästhetischer Operationen und anderer Behandlungen, sind Sie hier auf alle Fälle richtig.